Urlaubstage Rechner – Resturlaub und Urlaubsanspruch berechnen
Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch, Resturlaub und Urlaubstage nach deutschen Arbeitsrecht-Regeln. Jetzt kostenlos online.
Urlaubstage Rechner – Resturlaub und Urlaubsanspruch berechnen
Mit dem Urlaubstage-Rechner ermitteln Sie schnell Ihren gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsanspruch sowie Ihren noch verbleibenden Resturlaub. Geben Sie Ihren Jahresurlaubsanspruch, bereits genommene Urlaubstage und Ihr Eintrittsdatum ein – der Rechner erledigt den Rest. So behalten Sie stets den Überblick über Ihren Resturlaub und können Ihre Freizeit optimal planen.
Das Urlaubsrecht in Deutschland ist durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 20 Werktage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche). Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge gewähren darüber hinaus mehr Tage. Auch bei Ein- und Austritten im laufenden Jahr oder bei Teilzeitbeschäftigung gelten besondere Regeln, die dieser Rechner berücksichtigt.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Deutschland
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr – das entspricht bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen. Viele Arbeitgeber gewähren 25–30 Tage. Azubis, Schwerbehinderte und Jugendliche unter 18 Jahren haben Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage.
Der Urlaubsanspruch entsteht jeweils zum Jahresbeginn. In der Probezeit oder bei einem Eintritt im laufenden Jahr gilt ein anteiliger Anspruch. Wer im ersten Halbjahr ausscheidet, hat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Wer nach dem 30. Juni ausscheidet, hat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Resturlaub und Übertragung ins nächste Jahr
Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. Dezember des Urlaubsjahres. Kann der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden, kann er bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Danach verfällt er – außer bei Langzeiterkrankung oder besonderer Vereinbarung.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig auf den drohenden Urlaubsverfall hinweisen. Tut er das nicht, kann der Urlaub auch über den 31. März hinaus bestehen bleiben. Prüfen Sie Ihren Vertrag und sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Arbeitgeber.
Urlaubsberechnung bei Teilzeit und Wechsel der Arbeitsstunden
Bei Teilzeitbeschäftigung richtet sich der Urlaubsanspruch nach der Anzahl der Wochentage, an denen gearbeitet wird. Wer 3 Tage pro Woche arbeitet, hat bei einem gesetzlichen Anspruch von 24 Werktagen nur Anspruch auf 12 Urlaubstage (3/6 × 24 = 12). Der Rechner hilft, diese anteiligen Ansprüche korrekt zu ermitteln.
Ändert sich die Wochenarbeitszeit im Laufe des Jahres, muss der Urlaubsanspruch zeitanteilig für jede Phase berechnet und addiert werden. Das gleiche gilt bei einem Arbeitgeberwechsel: Der neue Arbeitgeber muss nur den restlichen anteiligen Jahresanspruch gewähren, sofern der Urlaub beim alten Arbeitgeber nicht abgegolten wurde.