Bürgergeld Rechner 2026

Bürgergeld 2026 berechnen: Regelbedarf, Wohnkosten (KdU) und Einkommensanrechnung. Für Alleinstehende, Paare und Familien mit Kindern.

Bürgergeld Rechner 2026

Das Bürgergeld hat seit Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt und soll Grundsicherung bieten, bis Menschen wieder auf eigenen Beinen stehen können. Der monatliche Regelbedarf für eine alleinstehende Person beträgt 2026 rund 563 Euro — dazu kommen die tatsächlichen Wohnkosten (Kosten der Unterkunft, kurz KdU), die das Jobcenter vollständig übernimmt, solange sie angemessen sind. Paare in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 Euro. Das klingt zunächst bescheiden, aber gerade die Übernahme der Miete macht das Bürgergeld für viele Menschen zur tragenden Säule.

Wer neben dem Bürgergeld Einkommen hat, muss nicht jeden Euro anrechnen lassen. Die Freibetragsregelung ist gestaffelt: Die ersten 100 Euro bleiben komplett anrechnungsfrei. Von den Einnahmen zwischen 100 und 520 Euro darf man 20 Prozent behalten, von 520 bis 1.000 Euro sogar 30 Prozent. Wer minderjährige Kinder hat oder einer Ausbildung nachgeht, erhält weitere Freibeträge. Das bedeutet: Teilzeitarbeit oder ein Minijob kann sich trotz Bürgergeld lohnen, weil ein Teil des Lohns nicht auf die Leistung angerechnet wird.

Unser Rechner hilft Ihnen, den ungefähren Anspruch schnell zu ermitteln — inklusive Regelbedarf, Mehrbedarf (etwa für Alleinerziehende oder schwerbehinderte Menschen) und dem Einfluss Ihres Einkommens. Bitte beachten Sie, dass der tatsächliche Bescheid vom Jobcenter immer die maßgebliche Entscheidung ist: Individuelle Umstände wie Vermögensgrenzen, Sanktionen oder besondere Bedarfe können von unserem Rechner nicht vollständig abgebildet werden.

Für alleinstehende Erwachsene beträgt der Regelbedarf 2026 rund 563 Euro monatlich. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 Euro. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren erhalten 471 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro. Dazu kommen die vollen Wohnkosten (Miete, Heizung, Nebenkosten), solange sie als angemessen gelten.